Gewerbliche Händler sind verpflichtet, den Käufern eine Rechnung zu erstellen und zukommen zu lassen.
Grundsätzlich besteht eine Rechnung nach HGB aus mehreren Bestandteilen, die zwingend enthalten sein müssen:
- Der vollständige Name, Rechtsform sowie die Anschrift des Unternehmens
- Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Der vollständige Name sowie die Anschrift des Kunden
- Das Datum der Rechnung
- Die Rechnungsnummer als fortlaufende und eindeutige Nummer
- Der Zeitpunkt der Lieferung
- Die Menge und die Art der Lieferung bzw. der Umfang
- Das Entgelt für die Lieferung in Netto
- Der auf das Nettoentgelt entfallende Umsatzsteuersatz
- Der auf das Nettoentgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag
Besitzt das Unternehmen keine Umsatzsteueridentifikationsnummer, sollte zumindest die vom Finanzamt erteilte Steuernummer verwendet werden. Nicht jedoch die neue ID Nummer. Handelsübliche Bezeichnungen und Abkürzungen sind erlaubt.
Wichtig: Werden Lieferungen oder Leistungen mit sowohl 7% als auch mit 19% versteuert werden, müssen die jeweiligen Nettobeträge getrennt angegeben werden.
Kleinunternehmer können sich gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Ust-Pflicht befreien, müssen in der Rechnung jedoch auf diesen Sachverhalt hinweisen. Resultierend wird kein Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf das HGB, UStG und einschlägige Rechtsportale im Internet.